Förderinformationen

Sie haben eine gute Idee zur Entwicklung unserer Region und benötigen für die Umsetzung eine finanzielle Förderung? Im Folgenden erklären wir welche Rahmenbedingungen bei der LEADER-Förderung zu beachten sind. Bei Fragen können Sie sich gerne an das Regionalmanagement wenden!

Projektantragssteller
Das Besondere an dem LEADER-Programm ist, dass es für viele verschiedene Akteure aus der Region offen steht. Es können sowohl private und öffentliche Institutionen als auch Privatpersonen als Projektantragsteller bzw. -antragstellerin auftreten. Dies können zum Beispiel Vereine, Verbände, Initiativen, Stiftungen, Unternehmen und Kommunen sein.

Förderquote
Die Förderquote für LEADER-Projekte beträgt 70 %. Eine Differenzierung der Förderquote nach Kriterien (wie z. B. Art des Projektträgers oder räumliche Ausrichtung) ist von der Region nicht gewünscht.

Eigenanteil
Je nach Projektträgerschaft ist ein Eigenanteil (finanzielle Mittel der projektantragsstelleenden Person) von mindestens 30 % der förderfähigen Gesamtkosten zu leisten. In der Regel kann dieser Eigenanteil auch durch andere Mittel kofinanziert werden (zum Beispeil durch Spenden und Museklkraft). Die projektantragstellende Person muss jedoch häufig mindestens 10 % des Eigenanteils garantieren.

Förderhöhe
Die maximale Förderhöhe ist auf 250.000 € pro Projekt begrenzt.

Bagatellgrenze
Die Mindesthöhe der LEADER-Förderung beträgt für eine private Projektträgerschaft 1.000 € und für eine öffentliche Projektträgerschaft 12.500 €.

Vorfinanzierung
Wichtig zu wissen ist, dass in dem LEADER-Programm das Prinzip der Vorfinanzierung angewendet wird. Das bedeutet, dass die projektantragstellende Person zunächst das Projekt (vor-)finanzieren muss. Jedoch können im Laufe des Projektes bereits sogenannte Auszahlungsanträge gestellt werden, wodurch sich der Projektträger bzw. -trägerin bis dahin verausgabte Kosten erstatten lassen kann.


Weiterführende Informationen finden Sie hier in der LEADER-Förderrichtlinie:

2023-2027_LEADER Förderrichtlinie vom 3. Maerz 2023




Weitere Fragen beantwortet Ihnen auch gerne das Regionalmanagement.
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