Kleinprojektförderung 2025

Die LEADER-Region „Niederrhein: Natürlich lebendig!“ bietet auch in diesem Jahr die Möglichkeit zur Förderung von Kleinprojekten an. Bislang konnten durch diese Förderung in den letzten vier Jahren bereits 88 vielfältige, kreative und spannende Projektideen in den Kommunen Alpen, Rheinberg, Sonsbeck und Xanten realisiert werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass aufgrund von Änderungen in der Förderrichtlinie nicht alle Projektinhalte aus den vergangenen Jahren auch im Jahr 2025 förderfähig sind. Informationen zu den Fördervoraussetzungen für 2025 sind auf dieser Seite verfügbar. Zudem steht das Regionalmanagement bei Fragen gerne zur Verfügung.


Ablauf

Wegen der Bundestagswahl in diesem Jahr könnte sich der zeitliche Ablauf verzögern. Wie auch in den letzten Jahren ist die Freigabe der Fördermittel an die Genehmigung der Haushalte des Landes NRW und des Bundes gebunden. Die Verabschiedung des Bundeshaushalts wird in diesem Jahr voraussichtlich erst mit Verzögerung, wahrscheinlich im Sommer, erfolgen. Daher steht die derzeit laufende Ausschreibung unter dem Vorbehalt der Fördermittelverfügbarkeit. Die Frist für die Einreichung von Anträgen endet am 11. Mai 2025.

Der Vorstand der LAG Niederrhein e.V. wird am 10. Juni 2025 über die fristgerecht eingereichten und förderfähigen Projektanträge beraten. Die Bewertung erfolgt anhand objektiver Kriterien zur Projektauswahl. Basierend auf dem dadurch entstehenden Ranking wird der Vorstand entscheiden, welche Projektideen im Jahr 2025 eine Förderzusage erhalten, abhängig vom verfügbaren Budget.

Eine Förderzusage für die Region wird voraussichtlich erst zu Beginn des dritten Quartals 2025 erwartet. Daher ist mit einer Bewilligung der Projekte frühestens im Juli oder August zu rechnen.

Die Umsetzung der Projekte darf erst nach Erhalt der Bewilligung beginnen.

Es ist jedoch erforderlich, dass die Maßnahmen bis zum 30. November 2025 abgeschlossen sind und die entsprechenden Auszahlungsanträge eingereicht werden. Die verkürzte Umsetzungszeit in diesem Jahr sollte unbedingt in die Projektplanung einfließen!

Bitte berücksichtigen Sie auch weitere Hinweise in der für die Kleinprojektförderung geltenden „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Strukturentwicklung des ländlichen Raums“.



Die Projektbewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum 11. Mai 2025 per Post an

LAG Niederrhein e.V., Herrenstraße 2, 47665 Sonsbeck

oder per Mail an leader-niederrhein@sonsbeck.de.